AGB

Allgemeine Mietbedingungen

1)      Fahrzeugübergabe, Rückgabe des Fahrzeugs, Mietzeit

a)       Der Mieter bestätigt, dass das Mietfahrzeug ihm in einwandfreiem bzw. in dem gemäß der Schadensliste dokumentierten Zustand übergeben wurde.

b)      Der Mieter bestätigt außerdem, die auf das Mietfahrzeug ausgestellten Kfz- Papiere erhalten zu haben, für deren etwaigen Verlust der Mieter haftet.

c)       Die Miete beginnt und endet an dem vereinbarten Rückgabeort.

d)      Zum vereinbarten Ende der Miete, hat der Mieter dem Vermieter das Mietfahrzeug zurückzugeben. Eine Rückgabe des Mietfahrzeuges ist nur während der Öffnungszeiten am vereinbarten Rückgabeort möglich.

e)       Der Mieter haftet ab der Übergabe des Mietfahrzeuges an ihn für jede negative Abweichung des Zustands des Mietfahrzeuges von dem gemäß Ziffer 1 a) beschriebenen Zustand bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietfahrzeuges an den Vermieter.

f)        Vor jeder Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter setzt die Kosten für die Überschreitung der vereinbarten Mietzeit fest. Im Fall einer nicht genehmigten Überschreitung der vereinbarten Mietzeit, ist der Vermieter berechtigt, sich den Besitz an dem Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters zu verschaffen. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Schäden aus und im Zusammenhang mit einer nicht genehmigten Überschreitung der vereinbarten Mietzeit.

2)      Benutzung des Fahrzeuges

a)       Zur Benutzung des Mietfahrzeuges ist nur der Mieter berechtigt. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht gestattet.

b)      Über einen etwaigen Schadensfall und/oder einen Reparaturbedarf während der laufenden Miete, informiert der Mieter den Vermieter unverzüglich. Über die Beauftragung etwaiger Reparaturen und/oder sonstiger Maßnahmen aus und im Zusammenhang mit einem Schadensfall entscheidet der Vermieter.

c)       Bei jedem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall / die Beschädigung polizeilich aufgenommen und genau dokumentiert wird. Der Vermieter ist unverzüglich zu verständigen. Alle Beweismittel ( Zeugen, Spuren ) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten sind zu notieren. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alles unternommen wird, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des Unfallhergangs gehört. Dem Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige Schadens – und / oder schuldanerkennende Handlungen der ordnungsgemäßen Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen.

3)      Versicherungsschutz und Haftung

a)       Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung mit im Zulassungsland üblicher Deckungssumme enthalten. Dieser Versicherungsschutz gilt für den Fahrer/in. Für jeden Schadensfall trägt der Mieter einen verschuldensunabhängigen Selbstbehalt in Höhe von [3000] EUR.

b)      Schadensansprüche des Mieters gegen den Vermieter, gleichgültig auf welcher Tatsachen- und Rechtsgrundlage (z.B. Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlungen usw.) sie beruhen, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

4)      Zahlungsbedingungen, Mietkaution

a)       Der Mieter hat den vereinbarten Mietpreis vor Mietbeginn in vollständiger Höhe zu entrichten.

b)      Der Mieter hat dem Vermieter zur Sicherung aller Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag eine Mietkaution in Höhe von [200] EUR. zu hinterlegen. Der Vermieter verpflichtet sich, die hinterlegte Mietkaution nach und unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietfahrzeuges sowie der Prüfung und Feststellung von dessen Schadensfreiheit an den Mieter zu erstatten. Im Schadensfall ist der Vermieter berechtigt, sich aus der hinterlegten Mietkaution hinsichtlich seiner Ansprüche zu befriedigen.

5)      Persönliche Daten

a)       Der Mieter ist mit dem Speichern und der Verarbeitung seiner persönlichen Daten einverstanden.

b)      Bei Zahlungsverzug oder nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Mietfahrzeugs oder bei Vorlage von unrichtigen Personaldokumenten können die personenbezogenen Daten in eine Warndatei weitergegeben werden.

6)      Erfüllungsort und Gerichtsstand

a)       Soweit gesetzlich zulässig ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen unter diesem Mietvertrag der Sitz des Vermieters.

b)      Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag der allgemeine Gerichtsstand des Vermieters.

7)      Nebenabreden oder Ergänzungen

a)       Nebenabreden zu diesem Mietvertrag sind nicht getroffen.

b)      Jede Ergänzung dieses Mietvertrages bedarf der Schriftform.